KRITERIEN

Der Betrieb des Kinderladens als ein von Eltern geführter Verein ist nur dann möglich, wenn die Eltern tatkräftig unterstützen. Daher ist ein wesentliches Aufnahmekriterium, dass Eltern bereit und vor dem Hintergrund ihrer beruflichen und sonstigen Verpflichtungen auch in der Lage sind, sich regelmäßig während ihrer Freizeit aktiv einzubringen, z.B. bei:

  • Elterndiensten bei der Betreuung unserer Schul- und Kindergartenkinder
  • Elterndiensten in der Küche,
  • der Organisation und Begleitung von Veranstaltungen rund um den Kernbetrieb, wie z.B. Freizeiten, diverse Feste,
  • der Teilnahme an 2-wöchigen Elternabenden
  • der Ausübung von Ämtern zur Absicherung des Betriebs des Kinderladens (z.B. in Ausschüssen (Bau, Küche, Konzeption usw.), Vorstandsämter, usw.).

Ein weiterer Grundpfeiler unserer Elterninitiative ist die in unseren Statuten festgelegte Konzeption des Kinderladens. Daher ist ein weiteres Aufnahmekriterium die Identifikation mit unseren Grundwerten und Leitzielen und unserem Ansatz der Altersmischung.

Zudem achten wir bei der Aufnahme von weiteren Familien darauf, bei den Kindern nach Möglichkeit ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Jahrgang und Geschlecht zu erreichen, wobei Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden. Die Bereitschaft, dass aufgenommene Kindergartenkinder später auch in den Hort gehen, ist ein weiteres Kriterium.

Aufgrund aktueller Regeln dürfen wir nur Familien mit Erstwohnsitz in Stuttgart berücksichtigen.